Informationen zu Prüfaufträgen
Was muss geprüft werden?
Diese Gebäude müssen von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit (Prüfingenieur) geprüft werden:
- alle Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten oder ab mittlerer Höhe
- alle Sonderbauten wie Geschäftshäuser, Industriebauten, Verwaltungsbauten und Ingenieurbauwerke
Siehe § 63, § 67 und § 68 Bauordnung NRW
Was kostet die statische Prüfung?
Die Prüftätigkeit (Vier-Augen-Prinzip) ist eine zentrale bausicherheitsrechtliche Anforderung des Gesetzgebers. Das Honorar für die Prüfung hat der Gesetzgeber in der SV-VO (Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung) geregelt.
Siehe § 24 SV-VO
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der in NRW staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung Standsicherheit (bvs-NRW)
Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten von über 100.000 Euro agiert die bvs-NRW als Bewertungs- und Verrechnungsstelle. Die bvs-NRW erhält die Honoraranfrage vom Sachverständigen und bewertet die Prüfleistungen für das Bauvorhaben (Honorarzone, etc.). Bei Angeboten durch mehrere Sachverständige wird das Honorar durch die bvs-NRW festgelegt. Im Auftragsfalle übernimmt die bvs-NRW die Abrechnung im Namen des beauftragten Sachverständigen.
